Wenn Sie einen Kaminofen oder eine andere Heizungsart nutzen, die mit Holz oder Öl betrieben wird, muss der Schornsteinfeger die Anlage regelmäßig warten, überprüfen und ggf. reinigen. Dies ist mit entsprechenden Kosten verbunden.
Wir erklären Ihnen nachfolgend, mit welchen Schornsteinfegerkosten Sie rechnen müssen.
So berechnen sich die Schornsteinfegerkosten
Die Gebühren der Schornsteinfeger berechnen sich nach der sogenannten Kehr- und Überprüfungsordnung. Aus dieser geht hervor, welche Arbeitswerte – kurz „AW“ – der Schornsteinfeger für die jeweilige von ihm verrichtete Arbeit berechnen darf.
Der jeweilige Arbeitswert kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Das bedeutet, dass der Arbeitswert in einem Bundesland beispielsweise bei 92 Cent liegen kann, während er in einem anderen Bundesland bei 1,01 Euro liegt.
Beispielrechnung:
1 AW kostet zwischen 0,92 Euro und 1,01 Euro
10 AW kosten zwischen 9,20 Euro und 10,1 Euro
Einen Unterschied gibt es zudem zwischen den Bezirksschornsteinfegern und den freien Schornsteinfegern. Während der freie Schornsteinfeger beispielsweise zum Kehren des Schornsteins engagiert werden darf, müssen Sie, wenn Sie sich einen neuen Feuerstättenbescheid ausstellen lassen möchten, einen Bezirksschornsteinfeger beauftragen.
Tipp:
Wenn Sie für eine Leistung, die nicht vom Bezirksschornsteinfeger zu erbringen ist, einen freien Schornsteinfeger engagieren, können Sie hierdurch erhebliche Kosten einsparen. Ein freier Schornsteinfeger darf die gängigen Preise schließlich unterbieten.
Wie teuer sind die jeweiligen Leistungen?
Die Gebührentabelle für die Schornsteinfeger wird in regelmäßigen Abständen angepasst. Wir möchten Ihnen deshalb nur einen kleinen Einblick in die möglichen Kosten geben, können jedoch nicht garantieren, ob diese möglicherweise abweichen.
- Kosten für die Erstellung und Änderung eines Feuerstättenbescheides
bis zu 3 Feuerungsanlagen = 10 AW
jede weitere Feuerungsanlage (maximal 30 AW) = 2 AW pro Anlage
- Kosten für die Feuerstättenschau
Grundwert (einschließlich einer Nutzungseinheit) = 11,7 AW
Grundwert für eine weitere Nutzungseinheit = 4 AW
Abgasanlagen (auch Gruppen) pro Meter senkrechter Teile (außerhalb von Gebäuden max. 3 Meter) = 1 AW
Zusätzliche Feuerstätte = jeweils 6 AW
- Zusatzgebühren
Zuschlag für schwer erreichbare Gebäude = 0,7 AW
Zuschlag für Inseln und Halligen, die nicht mit dem Festland verbunden sind = 10 – 25 Prozent Aufschlag
Zweitbesichtigung, wenn der Zugang beim ersten Mal ohne einen relevanten Grund nicht gestattet wurde = 10,5 AW
Feuerstättenschau, die auf ausdrücklichen Wunsch des Besitzers oder Vermieters durchgeführt wird = 18,9 AW
Arbeiten an Werktagen und Samstagen, die vor 06:00 Uhr und nach 18:00 Uhr erfolgen = 50 Prozent Aufschlag
Arbeiten an Sonn- und Feiertagen = 100 Prozent Aufschlag
- Sonstige Tätigkeiten und Arbeitswerte
Ermittlung des Feuchtigkeitsgehalts fester Brennstoffe = 6 AW
Kontrolle der Einhaltung gesetzlich vorgeschriebener Grenzwerte = 3 AW pro Anlage
Kontrolle von Dämmungen, Leitungen und Armaturen = 3 AW pro Anlage
Kontrolle der Außerbetriebnahme von Heizkesseln = 3 AW pro Anlage
Kontrolle, ob gesetzliche Vorschriften über die Ausstattung von Zentralheizungen eingehalten werden = 3 AW pro Anlage
Kontrolle von Vorrichtungen an Umwälzpumpen = 1 AW pro Anlage
Kehr- und Überprüfungsarbeiten (bei Rohren 8,30 Euro für den ersten Meter und 0,36 Euro für jeden weiteren Meter) = 1 AW pro Anlage