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Förderung von Öfen durch die BAFA

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Was ist die BAFA überhaupt?

Die BAFA, oder auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist eine Behörde des Ministeriums für Wirtschaft und Energie. Die BAFA fördert durch die Vergabe von Fördermitteln energieeffiziente Technik sowie Maßnahmen zur Einsparung und besseren Nutzung von erneuerbaren Energien.

Was fördert die BAFA?

In Bezug auf Heizanlagen werden von der BAFA unterschiedlichste Anlagen gefördert. Darunter fallen zum Beispiel: Solaranlagen, Biomasseanlagen, Wärmepumpenanlagen, Hybrid- sowie effiziente Gas-Brennwertheizungen. Aufgrund der hohen Umweltbelastung einer Ölheizung kann außerdem, unter Berücksichtigung der Auflagen, für Ihren Austausch eine Prämie geltend gemacht werden.

Wie wird gefördert?

Eine Förderung der BAFA gilt als Zuschuss zu allen anfallenden Kosten und muss somit nicht zurückgezahlt werden. Die Zuschüsse werden jedoch nicht als gestaffelter €-Betrag ausgezahlt, sondern decken einen bestimmten Prozentsatz aller für den Um- oder Einbau anfallenden Kosten. Doch wie hoch fallen die Prozentsätze für Biomasseanlagen aus?

Förderung von Biomasseanlagen

Die BAFA fördert mit Ihrem Förderprogramm die Installation von folgenden Heizanlagen, sofern sie eine minimale Nennwärmeleistung von min. 5 kW zur Nutzung aufweisen.

  • Kessel zum Betrieb mit Pellets
  • Pelletöfen mit Wassertasche
  • Kombinationskessel – Pellets/Scheitholz
  • emissionsarme Scheitholzkessel

Sofern Ihre bisherige Heizanlage die technischen Mindestanforderungen erfüllt, können außerdem Sekundärbauteile zwecks Partikelabscheidung und Brennwertnutzung gefördert werden. Die Förderung für die Installation einer neuen Heizanlage oder nachgerüstete Bauteile beträgt bis zu 35% der förderfähigen Kosten.

Voraussetzungen für das BAFA Förderprogramm

Das Förderprogramm kann natürlich nicht nach Belieben von jedermann in Anspruch genommen werden. Um die Fördermaßnahmen voll in Anspruch nehmen zu können, müssen die Biomasseanlagen einige Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählen:

  • Min. 5 kW Nennwärmeleistung
  • Einhaltung der BimSchV
  • Wirkungsgrade von min. 89% – Bei Pelletöfen mit Wassertasche 90%
  • Pufferspeicher-Nachweis: Pelletofen 30 L/kW; Scheitholzkessel min. 55 L/kW
  • Nachweis eines hydraulischen Abgleichs der Heizanlage
  • Einhaltung maximaler Emissionsgrenzwerte:
    • Kohlenmonoxid: 200 mg/m3 bei Nennwärmeleistung
    • Feinstaubförmige Emissionen: 20 mg/m³, (15 mg/m³ Scheitholz-Anlagen)

Die Öfen vieler bekannter Hersteller erfüllen die anspruchsvollen Anforderungen der Bundesoberbehörde, wie zum Beispiel MCZ, Oranier, Schmid sowie Wodtke.

Ofenhersteller für die die BAFA Förderung möglich ist

Antragstellung zur Förderung

Seit dem 02.01.2020 können Sie über das elektronische Antragsformular der BAFA Ihren Antrag für Förderungen stellen. Wichtig ist das Vorhaben erst nach dem Stellen eines Antrags zu beginnen. Als Vorhabensbeginn gilt hierbei bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Lediglich Planungsdienstleistungen dürfen im Vorhinein durchgeführt werden.

Sie haben sich nun dazu entschieden, einen solchen Antrag zu stellen und von den Vorteilen der BAFA-Förderung zu profitieren? Auf bafa.de können Sie den Antrag zur Förderung stellen und sich vorab mit den geförderten Modellen auseinandersetzen.