Start Kamine Feuerstättenverordnung 15 A

Feuerstättenverordnung 15 A

10949
0
Feuerstättenverordnung 15 A

Die Feuerstättenverordnung bezieht sich – wie der Name schon vermuten lässt – auf die Feuerstätten, die sich in einem Haus befinden. Die Feuerstättenverordnung 15A bezieht sich ausschließlich auf Feuerstätten in Passivhäusern und Niedrigenergiehäusern.

Was ist eine Feuerstättenverordnung?

Bei der Feuerstättenverordnung handelt es sich um eine Verordnung, die erstmals im Jahe 2010 in Kraft getreten ist. Sie bezieht sich auf Kleinfeuerungsanlagen, zu denen die klassischen Kaminöfen gehören. Die Grundlagen hierzu sind in der BlmSchV geregelt. In erster Linie geht es darum, die Emissionen zu regeln, um diese zu verringern und zum Umweltschutz beizutragen.

Im Rahmen der Feuerstättenverordnung sind für jede einzelne Ofen-Art Abgasgrenzwerte festgelegt, die nicht überschritten werden dürfen. Stellt der Schornsteinfeger bei der Messung fest, dass die Werte überschritten werden, kann es passieren, dass der Ofen erneuert werden muss.

Die klassische Feuerstättenverordnung bezieht sich sowohl auf Kachelöfen und Kaminöfen als auch auf Holzöfen.

Wichtig:

Die Feuerstättenverordnung bezieht nicht nur die bereits bestehenden Öfen ein. Auch wenn Sie einen neuen Ofen einbauen möchten, müssen Sie die Grenzwerte unbedingt einhalten, da der Schornsteinfeger die Anlage ansonsten nicht abnehmen wird.

Worin unterscheiden sich die Feuerstättenverordnung und die Feuerstättenverordnung 15A?

Die Feuerstättenverordnung 15A bezieht sich lediglich auf den Betrieb von Heizungs- und Lüftungsanlagen in den sogenannten Passivhäusern oder in den Niedrigenergiehäusern. Sie bezieht sich in erster Linie auf Pelletöfen, Kaminöfen und Kamine.

In derartigen Haustypen kann es zu einem Unterdruck kommen, der giftige Abgase in den Wohnraum leitet. Dies bedeutet für die Bewohner des betroffenen Hauses Lebensgefahr. Damit der Unterdruck nicht entsteht, muss die Rückansaugung durch den Schornstein verhindert werden. Deshalb darf der Unterdruck laut Feuerstättenverordnung 15A bei maximal 4 Pa liegen.