Start Ratgeber Die BImSchV – Ofen-Aus 2024 – Rußfilter nachrüsten oder Kaminofen austauschen?

Die BImSchV – Ofen-Aus 2024 – Rußfilter nachrüsten oder Kaminofen austauschen?

55506
0

Die Regelungen des Bundes-Immissionsschutzgesetz

Die BimSchV gibt vor, welche Grenzwerte von einem Ofen nicht überschritten werden dürfen. Zu besagten Grenzwerten zählen beispielsweise der maximale Ausstoß von Kohlenmonoxid und Feinstaub in g/m³. Seit der Einführung Mitte der 70-er Jahre wurde sie mehrmals verschärft, was dazu geführt hat, dass älteren, umweltschädlicheren Öfen nach und nach das aus droht.

Die letzte Etappe der BimSchV Stufe 1 bezieht sich auf alle Kaminöfen, die zuletzt zwischen 01.01.1995 und dem 22.03.2010 auf ihren Schadstoffausstoß getestet wurden. Ob Ihr Kaminofen sich in diesem Zeitraum befindet, können Sie dem Typenschild auf der Rückseite des Kaminofens entnehmen. Sollte er unter die letzte Etappe der BimSchV Stufe 1 fallen, muss dieser bis zum 31.12.2024 entweder mit zusätzlichen Rußfiltern ausgestattet oder stillgelegt sein.

Das Aus für Öfen aus vergangenen Jahren

Die BimSchV hat bereits für viele Öfen das Aus bzw. das Nachrüsten zusätzlicher Filter bedeutet. Zuletzt war dies Ende 2020 am 31.12. der Fall. Ausgenommen aus der nachfolgenden Tabelle sind alle historischen Öfen vor 1950.

Datum auf dem Typenschild:Einhaltung der Stufe 1 erforderlich ab:
Bis 31.12.197431.12.2014
Bis 31.12.198431.12.2017
Bis 31.12.199431.12.2020
Bis 21.03.201031.12.2024

Bevor Sie nach Nachrüstsätzen oder Öfen suchen!

Bevor sich über eine der gleich folgenden Optionen Gedanken gemacht wird, sollte kontrolliert werden, ob der Kaminofen nicht sogar schon die Auflagen der BimSchV Stufe 1 erfüllt. Dazu zähen z. B. Wirkungsgrade von min. 75 %, sowie ein maximaler Kohlenmonoxid-Ausstoß von 2.0 g/m³ und Feinstaub-Ausstoß von 0.075 g/m³. Für genauere Informationen, speziell zu Ihrer Anlage, sollten Sie Ihren zuständigen Schornsteinfeger kontaktieren.

Die BImSchV regelt seit Mitte der 70-er Jahre den CO2 Ausstoß von Kaminöfen

Zu hohe Schadstoffwerte – 2 Optionen

Sie haben nun Ihren Kaminofen auf die maximalen Schadstoffwerte und minimalen Wirkungsgrade geprüft und leider hält er sie nicht ein? Dann gibt es zwei Optionen die BimSchV zu erfüllen und weiterhin gemütlich zu Heizen:

  1. Sie rüsten ein spezielles Schadstoff-Filtersystem nach
    • Zertifizierter Filter von Kaminofen-Herstellern
    • Universal-Filter + bestehen einer Abgasprüfung
  2. Sie tauschen Ihren jetzigen Ofen gegen einen umweltfreundlicheren aus

Jetzt stellt sich viele die Frage: „Lohnt sich das Nachrüsten eines Filtersystems, was kostet das?“

Das kosten Nachrüstsätze

Im Netz kursieren viele Angebote, sobald man Rußfilter für Kaminöfen googelt. Besonders die günstigen Rußfilter für wenige Euro sehen auf den ersten Blick sehr verlockend aus. Allerdings handelt es sich hierbei meistens um nicht zertifizierte bzw. nicht ausreichend schützende Rußfilter. Eine Installation ist zwar möglich, allerdings würde der Kaminofen wahrscheinlich gnadenlos durch die Abgasprüfung rasseln.

Wer auf der Suche nach guten Universal-Rußfiltern oder zertifizierten Rußfiltern von Kaminofen-Herstellern ist, sollte mit ungefähren Kosten von 500€ bis 2000€ rechnen. Hinzu kommt der Einbau sowie die Abnahme durch den Schornsteinfeger.

Aktive und Passive Filtersysteme

Aktive Feinstaubfilter

Die etwas teureren Filter sind sogenannte aktive Feinstaubfilter. Sie liegen preislich im niedrigen 4-stelligen Bereich und müssen unbedingt vom Fachmann eingebaut werden. Aktive Feinstaubfilter arbeiten elektrostatisch und müssen daher nicht an den Strom angeschlossen werden. Sie erhöhen die Wirkungsgrade auf knapp 90 % und sind somit ideal für die Einhaltung der BimSchV Stufe 1 geeignet.

Passive Feinstaubfilter

Passive Feinstaubfilter liegen preislich nur bei wenigen Hundert Euro. Bei passiven Filtern wird der Feinstaub an einem Katalysator angelagert und teilweise verbrannt. Dadurch wird schädlicher Feinstaub in weniger schädlichen Feinstaub gewandelt.

Wer sich für einen passiven Feinstaubfilter entscheidet, sollte unbedingt die Kosten für nachfolgende Filterkassetten einplanen, da diese nach und nach ausgetauscht werden müssen. Wie lange eine Filterkassette hält, hängt ganz von der Art und Weise und Häufigkeit der Befeuerungen ab. Es sollten also unbedingt die fortlaufenden Kosten für neue Filter und ihre Ein- und Ausbaukosten einkalkuliert werden.

Was droht, wenn sich nicht an Fristen gehalten wird?

Wer seinen alten Kaminofen weiterhin in Betrieb nimmt, obwohl er die in der BimSchV festgelegten Grenzwerte nicht einhält, hat mit einem satten Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 € zu rechnen. Es kommt allerdings nicht von jetzt auf gleich zu einem solchen Bußgeld.

Nachdem der Schornsteinfeger Ihren Kaminofen als „nicht befeuerungstüchtig“ registriert hat, setzt er in der Regel eine angemessene Nachfrist zur Behebung. Nun haben Sie die Wahl. Sie können entweder spezielle Rußfilter nachrüsten, den Kaminofen gegen einen neuen auswechseln oder den jetzigen stillegen zu lassen.

Ein Bußgeld wird erst bei Zuwiderhandlungen fällig werden. Also z. B. wenn mehrmalige Hinweise des Schornsteinfegers ignoriert und unbeholfen weiter gefeuert wird. Dann wird der Schornsteinfeger das Ordnungsamt kontaktieren, welches dann sehr wahrscheinlich ein Bußgeld gegen Sie verhängen wird.

Optionen verstreichen – Den Kaminofen stillegen lassen

Sie können sich nicht entscheiden? „Ist mir der Kaminofen mehrere Hundert Euro für Rußfilter wert?“ Oder wollen und können zurzeit einfach keinen neuen Kaminofen kaufen? Dann führt kein Weg an einer fachgerechten Stilllegung vorbei. Hierbei wird der Anschluss zum Schornstein verschlossen, sofern dieser nicht von weiteren zugelassenen Öfen genutzt wird.

Die Schornsteinmündung wird hierbei zubetoniert und das Rauchrohr zwischen Mündung und Kaminofen abgenommen. Nun ist der Kaminofen stillgelegt und kann nicht weiter befeuert werden.

Sollten Sie sich dann jedoch in naher Zukunft doch für einen neuen Kaminofen entscheiden, kann die Schornsteinmündung mit etwas handwerklichem Geschick aufgerissen und der alte Kaminofen (sofern noch nicht erledigt) auf einem Resthof entsorgt werden.

Unser Fazit!

Wer von der BimSchV betroffen ist und bereits mit dem Gedanken an einen neuen Ofen gespielt hat, sollte den „Rußfilter- und Abgasprüfungs-Stress“ lieber nicht auf sich nehmen. Insbesondere dann nicht, wenn der zurzeit installierte Ofen gleichwertig bzw. sogar noch günstiger als die benötigten Rußfilter ist. Dann lohnt sich eher der Neukauf. Sollten Sie sich für den Einsatz eines Filters entscheiden, so raten wir Ihnen zu zertifizierten aktiven Feinstaubfiltern, bestenfalls sogar direkt vom Hersteller.

Günstiger Ofenverkauf vieler Händler aufgrund der BImSchV 2024

Augen auf beim Neukauf! Vorsicht!

Insbesondere jetzt zur Endphase der BimSchV Stufe 1 versuchen viele Ofenhändler den Restbestand der ab dem 31.12.2024 stillgelegten Öfen zu Lockpreisen zu verkaufen. Satte Rabatte verleiten viele Laien zu einem Kauf. Jedoch darf der Ofen dann nur noch wenige Jahre befeuert werden. Daher sollten Sie sich am besten immer nach der BimSchV erkundigen.