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Bezahlt eine Versicherung eine gebrochene Kaminscheibe

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Bezahlt eine Versicherung eine gebrochene Kaminscheibe?

Der Bruch einer Kaminscheibe stellt ein hohes Sicherheitsrisiko dar, sodass Sie nicht zögern, sondern die Scheibe schnellstmöglich austauschen sollten.

Doch die Neuanschaffung der Scheibe ist natürlich auch mit Kosten verbunden.

Wir möchten daher in diesem kurzen Ratgeber darauf eingehen, welche Chancen Sie haben, dass eine Versicherung die gebrochene Kaminscheibe bezahlt.

Gibt es überhaupt Versicherungen, die eine gebrochene Kaminscheibe ersetzen?

Die gute Nachricht ist, dass es durchaus Versicherungen gibt, die die Kosten für die Neuanschaffung einer Kaminscheibe übernehmen. Ist die Kaminscheibe gebrochen, handelt es sich schließlich um einen Glasbruch, wie es auch bei einer zersplitterten Fensterscheibe der Fall sein könnte.

Damit die Versicherung jedoch für den Schaden aufkommt, müssen Sie eine solche abgeschlossen haben.

Viele Kaminbesitzer gehen irrtümlich davon aus, dass die Kaminscheibe im Rahmen der Hausratversicherung mitversichert ist. Dem ist jedoch in der Regel nicht so. Deshalb empfehlen wir Ihnen, die bestehenden Versicherungsverträge einmal zu überprüfen.

Welche Versicherung kommt infrage?

Grundsätzlich gibt es zwei Versicherungen, die für den Glasschaden am Kamin aufkommen:

  1. Die Hausratversicherung

Wenn Sie Ihre Hausratversicherung erst kürzlich abgeschlossen haben, kann es sein, dass diese den entstandenen Glasschaden übernimmt. Dies gilt jedoch nur für den Fall, dass die Schäden am Glas in den Versicherungsbedingungen als Leistung angegeben sind. Ist dies nicht der Fall, können Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass Ihre Hausratversicherung nicht für den Schaden aufkommen wird.

Bei älteren Verträgen besteht die Möglichkeit, eine Erweiterung für den Glasbruch zu wählen, sodass sich der bisherige Versicherungsbeitrag erhöhen wird. Sind die Preisunterschiede enorm, können Sie entweder einen Vergleich durchführen und einen neue Hausratversicherung abschließen, die die gewünschte Leistung enthält. Oder Sie informieren sich über die Konditionen einer reinen Glasbruchversicherung die unabhängig vom bisherigen Versicherungsvertrag zur Hausrat besteht und somit zusätzlich abgeschlossen werden muss.

2. Die Glasbruchversicherung

Möglichkeit 2 ist also die reine Glasbruchversicherung, die in keinem Zusammenhang mit der bisherigen Hausratversicherung steht.

Bevor Sie einen Versicherungsvertrag abschließen, überprüfen Sie, welche Variante günstiger ist und die besseren Konditionen bietet. Die Kombination aus Hausrat- und Glasschutz ermöglicht oft einen Preisnachlass seitens des Versicherers. Holen Sie sich am besten verschiedene Angebote ein. Diese erhalten Sie problemlos online.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Versicherung die neue Scheibe bezahlt?

Die Grundvoraussetzung ist natürlich, dass die Scheibe einen Defekt aufweist, denn es kann sein, dass die Versicherung einen Nachweis hierüber verlangt. So werden beispielsweise Fotos oder Videos der defekten Scheibe angefordert.

Wichtig:

Hat ein Dritter den Schaden an Ihrer Kaminofenscheibe verursacht – beispielsweise weil er bei einer Feierlichkeit in Ihrem Wohnzimmer einen Stuhl umgekippt hat und dieser die Scheibe zerschlagen hat – kann der Schaden auch über die Haftpflichtversicherung des Verursachers abgerechnet werden.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Kommt die Versicherung für den Schaden auf, müssen Sie normalerweise mit keinerlei Kosten rechnen. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, reguliert die Versicherung den Schaden und bezahlt entsprechend die Summe für die Neuanschaffung der Scheibe. Der Auszahlungsbetrag an Sie wird jedoch um die Höhe der Selbstbeteiligung gemindert.

Die meisten Versicherungsnehmer vereinbaren eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro. Wenn Sie einen sehr günstigen Kamin besitzen, bei dem die Neuanschaffung einer Scheibe unterhalb der Selbstbeteiligung liegt, macht es natürlich keinen Sinn, die Versicherung in Anspruch zu nehmen.

Wie erfolgt die Regulierung des Schadens für die gebrochene Kaminscheibe?

Die Regulierung kann erst erfolgen, wenn Sie der Versicherung den Schaden gemeldet haben. Dokumentieren Sie diesen sehr genau, um Beweise vorlegen zu können. Zwar werden diese im Falle von Glasbruch nur selten angefragt. Ausschließen kann man es jedoch nicht.

Nehmen Sie mit der Versicherung Kontakt auf und schildern Sie den Schaden.

Anschließend kaufen Sie die neue Scheibe und reichen Ihrer Versicherung die Rechnung ein.

Diese wird den Fall prüfen und Ihnen den Rechnungsbetrag entsprechend erstatten.